Die Geschichte der Krone

Vor Ausbruch des 30jährigen Krieges wurde mit dem Bau des Hauses begonnen. Von den Schweden niedergebrannt, richtete man das Gebäude wieder auf – es diente die folgenden Jahrzehnte als Gästehaus des Klosters Ochsenhausen.

Untrennbar mit Berkheim und der Krone verbunden: der Heilige Willebold.

Der Legende nach erblickte der spätere Heilige in Calw im heutigen Baden-Württemberg das Licht der Welt. Er soll von adligem Geschlecht gewesen sein. Wie viele andere seiner Zeit machte er sich als Pilger auf den Weg zu den christlichen Stätten ins Heilige Land, dem damaligen Königreich Jerusalem. Als er im Jahre 1230 von dieser Pilgerfahrt zurückkehrte, starb er entkräftet in einer Scheune gegenüber der Gastwirtschaft zur Krone in Berkheim. Bei seinem Tod läuteten Glocken der Pfarrkirche angeblich von selbst. Zugleich habe sich die Luft mit himmlischer, zarter Musik erfüllt und Wohlgeruch den Verstorbenen umgeben, als er beerdigt wurde.

Nach seinem Tode setzte eine große Verehrung ein. 1273 wurde sein Leichnam vom späteren Propst Berthold von Marchtal in die Pfarrkirche St. Konrad von Berkheim überführt. Die sterblichen Überreste des Heiligen werden dort in einem Reliquienschrein, an der vorderen rechten Seite der Kirche aufbewahrt.

Nah der Zerstörung der Krone durch einen Brand im Dreißigjährigen Krieg wurden beim Wiederaufbau des Gasthauses noch vor 1700 je eine Statue des Heiligen Willebold und des Heiligen Florian in zwei Nischen auf der Frontseite der Krone aufgestellt.

Dort standen sie bis vor ungefähr 30 Jahren. Eines Tages aber waren sie verschwunden.

Der pensionierte Berkheimer Journalist Elmar Scheffold suchte jahrelang nach den verschwundenen Originalen, fand sie schließlich in Österreich und kaufte sie zurück.

Als der jetzige Eigentümer der Krone dies erfuhr, entschloss er sich, die beiden Figuren nachmachen zu lassen und wieder dort aufzustellen, wo sie früher standen.

Er fand einen Bildhauer in Owingen nähe Überlingen am Bodensee. In nur 4 Monaten schufen Norbert und seine Sohn Hans Georg Benz die rund 40 Kilogramm schweren Figuren aus Lindenholz und bauten sie nun in die alten Nischen im ersten Stock ein. Dort wachen sie künftig wieder über Berkheim, wie schon die Jahrhunderte zuvor.

Willebold wird als Dorfheiliger im gesamten Illertal verehrt. Jedes Jahr feiert Berkheim im Juli das Willeboldsfest und alle 10 Jahre wird hier auch das Willeboldspiel aufgeführt, das  Alt und Jung ins schöne Illertal lockt.

Vom Gasthaus zur Brauerei

Dieser Wandel vollzog sich mit der Wende zum 20sten Jahrhundert.

Die Krone war Poststation und bis 1913, als die letzte Postkutsche ihren Betrieb einstellte, somit auch „Wartestation“ und Rastplatz.

Es darf wohl davon ausgegangenen werden, dass seit Jahrhunderten dort Bier gebraut wurde, wo das beliebte Getränk auch ausgeschenkt wurde. Erst recht auf einem großen Anwesen, das unter dem Namen St. Franziskus mit reichlich Lehen vom Kloster Ochsenhausen bedacht war und somit zur Erfüllung der Abgaben Mägde, Knechte und Tagelöhner zu sorgen hatte.

Mit der Abschaffung des Lehensystems 1848 im Zuge der vorausgegangenen Säkularisation eröffnete sich Freiraum für privates Unternehmertum, Gestaltungswillen und Risikobereitschaft.

Die Familie Braun und in der Folge die Familie Morgenröther sind dafür Beleg im Pfarrdorf Berkheim. Franz Anton Braun (1783 -1833) und somit ein Zeitgenosse des letzten Abtes von Rot, Nikolaus Betscher (1789- 1803), war seit seiner Eheschließung mit Maria Kreszentia Fakler im Jahre 1808 als ,,Kronenwirt“ verzeichnet. Zu seinem frühen Tod beklagte Ritter von Jung in seinem Grablied:

„So starb der hoffnungsvolle Mann

bei seinen besten Kräften.

da wurde mancher weise Plan

in wichtigen Geschäften.

Der noch in seinem Geiste lag,

zerstört an seinem Sterbetag.“

Beim Tod des Vaters 1833 war der einzige Sohn Benedikt Braun gerade 13 Jahre alt. Mit 28 Jahren übernahm Benedikt das Erbe als Brauerei- und Gasthofbesitzer. Ob Benedikt Braun oder sein Sohn Franz Joseph Braun (1849- 1898) als Nachfolger die ersten Kellergewölbe in den westlich sich ausbreitenden Höhenzug baute, konnte bis jetzt noch nicht geklärt werden. Durch Baugenehmigungsurkunde vom 17. Januar 1908 aber steht fest, dass Ludwig Morgenröther, der als Sohn eines Brauereibesitzers aus Gutenzell 1897 in die Familie Braun eingeheiratet hatte, eine Erweiterung der bestehenden Kelleranlagen betrieb mit dem Ziel, durch günstige Zufuhr einen Keller von oben her mit Eis zu verfüllen.

Berkheimer Bier

auch auswärts geschätzt

Mit dem Eiskeller eröffnete sich auch die Möglichkeit, das ,,Berkheimer Bier“ samt Eis zum Kühlen an Wirtschaften in auswärtigen Gemeinden zu transportieren: nach Tannheim, Kronwinkel, Eichenberg, Kirchdorf, Mettenberg, Memmingen, Hattenburg, Zell, Ellwangen, Erolzheim usw.

Anfänglich besorgten Pferdegespanne den Transport, später erfolgte die Lieferung mit Lastkraftwagen.

1957 entschied sich Braumeister Josef Morgenröther für den Bau eines Ausgedinghauses, neben dem Jahre zuvor angelegten Eisweiher. Da er keine männlichen Nachkommen hatte, die seine Brauerei weiterführen konnten, wurde der Betrieb an die Bürger- und Engelbrauerei in Memmingen veräußert, die den Brauereibetrieb einstellte und den Gasthof verkaufte.  Die in der Brauerei beschäftigten Angestellten fanden bei umliegenden Brauereien eine Anstellung.

In der Folgezeit wechselten die Besitzer der Krone mehrmals.

Renovierungen

Der jetzige Eigentümer, Josef Wenig, renovierte das Dach des Hauses und im Jahre 2012 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Denkmalpflege die Außenfassade.  Die jetzigen Inhaber der Gastwirtschaft verhalfen dem Speiselokal mit Hotelbetrieb zu überregionalem Ansehen.


Damals und Heute

 


GESCHICHTEN: Die Wirtshausordnung von Abt Veltin

Ein Beitrag zur Heimatgeschichte von Berkheim von Elmar Scheffold

Romuald Veltin, Abt des freien Reichsstifts und Gotteshaus Ochsenhausen, regierender Prälat und Herr des hohen Reichs-Prälatischen Kollegiums in Schwaben sah sich 1781 zum Erlass einer verschärften Wirtshausordnung veranlasst. Die Gründe dazu führte er als Präambel an, um damit zugleich die Missstände in seinem Territorium zu geißeln, dem auch ein Großteil der heutigen Gemeinde Berkheim zugehörig war. Der Nachsatz im „ Decretum Ochsenhausen den 20sten Dezember 1781 “ unterstreicht dies:

„So haben wir gegenwärtiges Patent zu männiglicher Wissenschaft jeder Gemeind insbesondere publicieren, und solches sowohl gewöhnlicher Orten, als auch in den Wirths- und Schenkhäusern selbsten behörig affigiren lassen. “ Mit dieser „Amtlichen Bekanntmachung“ – so die Gepflogenheit heutzutage – waren mit Sicherheit Wirt und Gäste in der „ Krone“, dem Repräsentationsitz des Abtes in Berkheim, bestens über den Kodex informiert.

Nachstehend unternahm der Autor den Versuch, das im Staatsarchiv in Stuttgart (B481BÜ19) verwahrte Decret auf das Wesentliche zu reduzieren und für den flüchtigen Leser in den heutigen Sprachgebrauch zu übertragen.

Trotz oftmals ergangener Verbote halten sich viele von unseren Untertanen über die bestimmte Zeit hinaus in den Wirts-, Bier- und Branntweinhäusern hochsträflich auf, gar bis in den anderen Tag hinein mit „übermäßigem Volltrinken“, Spielen und daraus entstehenden „Rauf- und Schlaghändeln, Fluchen und Sakramentieren“.

Durch solche Missachtung der Polizeiordnung und die sündhaften Handlungen – so die ausführliche Begründung des Dekrets – wird das unchristliche Ende der Fest- und Feiertage programmiert und sehr oft der in jeder Ehe notwendige Hausfrieden gestört. Zum Ärgernis der ganzen Gemeinde wird die Fürsorge für Kinder und Dienstboten vernachlässigt und ein schlechtes Beispiel gegeben. Durch das ungesittete Betragen verliert der Verschwender Gottes Segen und stürzt in einen bedauerlichen Verfall: Die Schuldenlast wird immer größer zum Nachteil des „gutherzigen Kreditgebers“, zum Nachteil der Handwerksleute, die den hochverdienten Lohn nicht erhalten und zu Lasten der unschuldigen Kinder und deren Nachkommen, deren zeitliche und geistige Versorgung sich himmelschreiend verkürzt. Die pflichtvergessenen Untertanen geben also ihr zeitliches und ewiges Heil dem bleibenden Verderben preis.

Geschichten Krone Berkheim
Geschichten

Nach reiflicher Überlegung und ob der von Gott übertragenen Verantwortung wird dieses gegen göttliche und menschliche Gesetz laufende Unwesen nicht mehr geduldet. Es ist daher unser ernstliche Wille, dass ein jeder von unseren Untertanen, er sei verheiratet oder ledig, von nun an und künftig nach dem buchstäblichen Inhalt beachtet:

Erstens: Obwohl nach den geltenden Statuten die Wirtshäuser zur Winterszeit um 8 Uhr geräumt sein sollten, wird in Gnaden eine Verlängerung bis 9 Uhr zugestanden. Dies in der Zuversicht, dass darüber hinaus in den Trinkhäusern sich keiner mehr antreffen lässt.

Zweitens: Die Wirte und andere, so sie Bier und Brandwein ausschenken, dürfen nach „Umfluß bemeldeter Stund“ keinem Untertan etwas zum Trinken vorstellen, sondern nach unserer Verordnung selbige ohne Rücksicht ehebalden aus dem Haus schaffen. Würde es sich aber ergeben, dass

Drittens der eine oder andere sich diesem Befehl nicht fügt und sich ungehorsam zeigt, so befehlen wir unter schwerster Strafe, einen solchen ungehorsamen Untertan unserer Kanzlei umgehend namhaft zu machen. Und weil wir

Viertens aus Erfahrung wissen, dass die bestellten Amtsleute in diesen Angelegenheiten ihre Aufgaben bisher unzureichend wahrgenommen haben, erbitten wir das Zutrauen der Vorsteher jeder Gemeinde und der christlich denkenden Untertanen, uns hilfreiche Hände zu bieten und unsere geistliche und weltliche Räte und die der Seelsorge vorstehenden Pfarrherren über die das göttliche und menschliche Gesetz beleidigenden Übertretungen und Unordnungen die Verbesserung des Nächsten zum Ziel habende Anzeige zu machen. Ferner verbieten wir

Fünftens unter verschärfter Strafe Spiele, die dazu führen, dass der Verlierer die Zeche der anderen zu zahlen hat. Denn daraus können die schlimmsten Folgen entstehen, wenn ein Dienstbote oder Handwerksmann zu seinem oder der seinigen Schaden oft ein Namhaftes von seinem Lohn und Verdienst daran setzen muss, woraus die schlimmsten Folgen entstehen können. Endlich und, weil es mit „unkeusche Aufreden fast ein Allgemeines werden will“, ermahnen wir

Sechstens jeden Untertan, sich christlich und auferbaulich zu verhalten und niemanden zum Ärgernis zu sein.

Diese Anordnung zu erneuern erachten wir für notwendig, damit sich niemand auf Unkenntnis oder andere Entschuldigungen berufen kann. Deshalb haben wir das Dekret jeder Gemeinde zur Veröffentlichung und den Wirts- und Schenkhäusern zur Kenntnis zukommen lassen.